Der Facharzt ist ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet. Im Anschluss an eine mehrjährige fachspezifische Weiterbildung, beispielsweise in der Orthopädie, wird er nach einer Facharztprüfung als solcher anerkannt. Als niedergelassenem Arzt stehen dem Facharzt verschiedene Möglichkeiten offen. Eine davon ist das Führen einer orthopädischen Privatpraxis. Von der zuständigen Ärztekammer erhält er, so wie ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen auch, die staatlich anerkannte Zulassung zum Praktizieren. Im Gegensatz zu den sogenannten Kassenärzten ist der Privatarzt jedoch vertraglich ungebunden. Er kann selbst entscheiden, welchen Patientenkreis er behandelt. Als Privatarzt konzentriert er sich auf die privat versicherten Patienten. Sie sind seine Vertragspartner, mit denen er auch die Behandlungskosten direkt abrechnet. Die Privatversicherten rechnen ihrerseits die bezahlten Privatarztkosten mit ihrer privaten Krankenversicherung ab. Für sie stellt sich die Frage, wo sie den geeigneten Facharzt finden können. Denn die Behandlung durch einen Privatarzt hat für den Patienten vielfältige Vorteile.

Die Zahl der Privatversicherten ist deutlich geringer als die der Angehörigen in den etwa zehn Dutzend gesetzlichen Krankenkassen. Das hat eine deutlich niedrigere Behandlungsnachfrage zur Folge. Der privatversicherte Patient empfindet die Situation als besonders angenehm, dass eine Terminierung zur Behandlung sehr zeitnah möglich ist. Wartezeiten beim niedergelassenen Privatarzt sind deutlich kürzer, die Termintaktung für jeden einzelnen Patienten ausreichend lang. Der Privatarzt kann sich ganz einfach mehr Zeit für jeden einzelnen von ihnen nehmen. Dadurch entwickelt sich ganz automatisch auch eine ruhige und ungestörte Atmosphäre.

Das Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten eines Privatarztes ist deutlich größer und besser als das des niedergelassenen Kassenarztes. So kann das gesamte Angebot an Diagnostik und medikamentöser Behandlung ausgenutzt werden. Der Privatarzt nutzt alles, was ihm die Medizin bietet. Arzt und Patient können die Behandlung offen sowie transparent miteinander besprechen und abstimmen. Der Privatpatient erhält anschließend eine aufgeschlüsselte und dementsprechend übersichtliche Rechnung. Er kann die erbrachte Dienstleistung des Privatarztes nachvollziehen und jede einzelne Kostenart rechnerisch kontrollieren. Diese Transparenz schafft Vertrauen zwischen Privatarzt und Privatpatient. Der kennt seinerseits den Vertrag mit seiner privaten Krankenversicherung und weiß, welche Behandlungskosten er von dort in welcher Höhe erstattet bekommt. Im Einzelfall kann er mit seinem Privatarzt auch die eine oder andere Behandlung vereinbaren, die von der privaten Krankenversicherung nicht bezahlt, trotzdem aber gewünscht wird.

Die Orthopädie ist ein Fachgebiet mit zeitintensiver Behandlung. Je ausführlicher sich der Privatarzt mit dem Patienten und seinen orthopädischen Beschwerden befassen kann, umso mehr kommt das dem Privatpatienten zugute. Für den Privatarzt gibt es keinen Zeitdruck. Anhand der Diagnose entscheidet er über die Zeitdauer jeder einzelnen Behandlung. Das kann für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Privatarzt und Privatpatient nur von Vorteil sein.